Ausübung des Auskunftsrechts betroffener Personen

Dies ist eine Zusammenfassung des Blogbeitrages von datenschutzgesetze.ch. Der dortige Artikel geht tiefer auf rechtliche Details ein und enthält weiterführende Dokumente.

Gemäss dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) steht Ihnen als Bürger das wichtige Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten über Sie verarbeitet werden. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten zu behalten. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Punkte:

  • Sie haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen.
  • Der Verantwortliche ist dazu verpflichtet, Ihnen bestimmte Informationen stets mitzuteilen. Dazu gehören seine Identität und Kontaktdaten, die Zwecke der Datenverarbeitung, die Dauer der Speicherung sowie die Empfänger der Daten.
  • Sie müssen keine Begründung für Ihre Auskunftsanfrage angeben.
  • In der Regel ist die Auskunft kostenlos und muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
  • Bei einem unverhältnismässig hohen Aufwand kann eine Gebühr von bis zu 300 Franken erhoben werden.
  • In bestimmten Fällen kann der Verantwortliche die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben, beispielsweise aus rechtlichen Gründen oder zum Schutz Dritter.
  • Das Auskunftsrecht ermöglicht Ihnen die uneingeschränkte Ausübung Ihrer informationellen Selbstbestimmung und gewährleistet eine transparente Datenbearbeitung.
  • Sie können Ihr Auskunftsrecht schriftlich oder elektronisch ausüben. Der Verantwortliche muss dabei angemessene Massnahmen zum Schutz Ihrer Identität ergreifen und unbefugten Zugriff verhindern.

Das nDSG gewährleistet Ihnen somit die Kontrolle über Ihre persönlichen Daten und fördert transparentes Handeln seitens der Verantwortlichen. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf bezüglich Datenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um pragmatische Lösungen zu finden und Kosten zu sparen.