Im digitalen Zeitalter stehen Unternehmen auch in der Schweiz vor der Herausforderung, immer grössere Mengen an Personendaten zu verarbeiten. Dabei gilt: Die Speicherung solcher Daten darf nicht unbegrenzt erfolgen. Nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) dürfen Personendaten nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den festgelegten Zweck erforderlich ist – ein Grundsatz, der dem europäischen Datenschutzrecht (DSGVO) entspricht.
Ein durchdachtes Löschkonzept unterstützt Unternehmen dabei, diese Vorgabe systematisch umzusetzen. Es schafft klare rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für den Umgang mit Löschfristen und -prozessen. Dieser Beitrag zeigt, warum ein Löschkonzept unverzichtbar ist – und wie Schweizer Unternehmen es praxisgerecht und professionell einführen können.
Ein Löschkonzept ist ein strukturiertes Regelwerk, das festlegt, wann und wie Personendaten im Unternehmen gelöscht werden müssen. Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen und unnötige Datenspeicherung zu vermeiden.
Ein vollständiges Löschkonzept umfasst:
Ein effektives Löschkonzept berücksichtigt sowohl gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. nach Obligationenrecht oder Mehrwertsteuerrecht) als auch interne betriebliche Prozesse.
Nach Artikel 6 Absatz 3 revDSG dürfen Personendaten nur so lange bearbeitet werden, wie es für den Zweck der Bearbeitung erforderlich ist. Sobald der Zweck entfällt, sind die Daten zu löschen oder zu anonymisieren.
Auch wenn das revDSG – anders als die DSGVO – kein ausdrücklich genanntes „Recht auf Vergessenwerden“ kennt, ergibt sich dieses Recht sinngemäss aus der Pflicht zur Löschung nicht mehr benötigter Daten.
Verstösse gegen diese Grundsätze können in der Schweiz mit Bussen bis zu 250’000 CHF gegen verantwortliche natürliche Personen geahndet werden (Art. 60 revDSG).
Nicht alle Daten dürfen gleich lang gespeichert werden. Typische Beispiele:
Wichtig ist die klare Unterscheidung zwischen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und freiwilligen Speicherzwecken.
Ein Beispiel für ein strukturiertes Löschkonzept finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB):
http://www.edoeb.admin.ch
Damit Löschprozesse zuverlässig umgesetzt werden, sind technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) erforderlich, etwa:
Herausforderungen in der Praxis
Viele Unternehmen stehen vor praktischen Problemen:
Empfohlen wird die Einführung moderner Datenmanagement-Systeme, die Schulung der Mitarbeitenden sowie die klare Definition von Verantwortlichkeiten und Löschroutinen.
Ein professionell entwickeltes Löschkonzept bietet vielfältige Vorteile:
Die gesetzeskonforme Datenlöschung ist keine Option, sondern Pflicht. Unternehmen, die kein Löschkonzept haben, riskieren Bussen, Mehraufwand und Reputationsschäden.
Handlungsempfehlung:
So schaffen Sie die Grundlage für eine nachhaltige und rechtssichere Datenverarbeitung nach dem Schweizer Datenschutzgesetz.
Quellen