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title: "Microsoft 365 und Datenschutz: Formal compliant – aber nicht automatisch gesetzeskonform"
description: Microsoft 365 erfüllt laut EU-Kommission die DSGVO – doch Schweizer Unternehmen müssen ihre Umgebung selbst gemäss dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) datenschutzkonform konfigurieren.
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# [Microsoft 365 und Datenschutz: Formal compliant – aber nicht automatisch gesetzeskonform](https://data-security.ch/de-ch/blog/microsoft-365-und-datenschutz-formal-compliant-aber-nicht-automatisch-gesetzeskonform)

 Geschrieben von [Salomo Dobberschütz](https://data-security.ch/de-ch/blog/author/salomo-dobberschütz) | Nov 1, 2025 3:38:35 PM

## **Entscheidung der EU-Kommission: Formal compliant – aber mit Grenzen** 

Die Entscheidung der Europäischen Kommission, ihr Verfahren gegen Microsoft 365 einzustellen, sorgt für Diskussionen. Offiziell gilt: Microsoft erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU. Doch dieser Befund gilt ausschliesslich für Microsoft selbst – nicht automatisch für Unternehmen und Kanzleien, die Microsoft 365 einsetzen. 

## **Was die EU-Kommission beschlossen hat** 

Nach jahrelangen Untersuchungen erklärte der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski am 11. Juli 2025, dass die Kommission nun die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhält. Grundlage waren Nachbesserungen in den Verträgen mit Microsoft sowie die Umsetzung der sogenannten **EU Data Boundary**. Damit sollen Datenübermittlungen in Drittländer stark eingeschränkt und die Kontrolle über Behördenanfragen verbessert werden. 

Für die EU-Kommission bedeutet das: Sie kann Microsoft 365 weiterhin nutzen – unter den strengen Rahmenbedingungen, die sie selbst verhandelt hat. 

Für Schweizer Unternehmen hat diese Entscheidung **keine direkte rechtliche Wirkung**. Sie zeigt jedoch, welche Standards europäische Aufsichtsbehörden an Cloud-Dienste wie Microsoft 365 stellen – und diese gelten auch als **Best Practice** für den datenschutzkonformen Einsatz nach dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG). 

## **Die übersehene Wahrheit: Compliance ist Sache der Anwender** 

Was in der öffentlichen Diskussion oft übersehen wird: Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Microsoft 365 automatisch datenschutzkonform nach DSGVO oder revDSG ist. Entscheidend ist die konkrete Umsetzung im Unternehmen. 

Jede Organisation bleibt verpflichtet, ihre Microsoft-365-Umgebung so zu konfigurieren, dass sie den rechtlichen Anforderungen **des revDSG** – und bei grenzüberschreitender Tätigkeit gegebenenfalls auch der **DSGVO** – entspricht. 

### **Typische Stolperfallen bei Microsoft 365** 

Gerade in der Praxis zeigen sich zahlreiche Risiken: 

- **Standardkonfigurationen** sind nicht automatisch datenschutzkonform – viele Einstellungen zur Datenweitergabe oder Telemetrie müssen angepasst werden, um den Anforderungen des revDSG (und gegebenenfalls der DSGVO) zu entsprechen. 

- **Internationale Datenübermittlungen** müssen individuell geprüft und abgesichert werden. 

- **Dokumentations- und Nachweispflichten** gelten weiterhin für jedes Unternehmen. 

- **Berufsrechtliche Anforderungen** wie Verschwiegenheitspflichten und besondere Vertraulichkeit bei Mandantendaten sind zusätzlich einzuhalten. 

Kurz gesagt: **Microsoft liefert die Plattform – die Verantwortung für Compliance liegt bei den Nutzern.** 

Für Schweizer Organisationen gilt zudem die Pflicht, beim Einsatz ausländischer Cloud-Dienste die **Datenübermittlung ins Ausland (Art. 16 ff. revDSG)** zu prüfen und gegebenenfalls zusätzliche Garantien – etwa Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse – zu vereinbaren. 

## **Compliance365: Praktische Lösung für Unternehmen und Kanzleien** 

Gerade für Steuerberater, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer, die täglich mit sensiblen Mandantendaten arbeiten, ist ein datenschutzkonformer Einsatz von Microsoft 365 unverzichtbar. Neben der technischen Konfiguration gehört dazu auch eine **lückenlose Dokumentation**, die bei einer Prüfung durch Datenschutzaufsichtsbehörden oder den **Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)** vorgelegt werden kann. 

Wer hier auf eine strukturierte Begleitung setzt, stellt sicher, dass Microsoft 365 nicht nur formal compliant ist, sondern auch die hohen Anforderungen der Praxis erfüllt – revisionssicher, nachvollziehbar und zukunftsfest. 

Genau hier setzt **Data Security **mit **Compliance365** an. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Microsoft 365 so zu implementieren, dass: 

✅ die Konfiguration datenschutzkonform nach revDSG (und falls erforderlich DSGVO) ist,   
✅ die aktuellen EU- und Schweizer Datenschutzanforderungen berücksichtigt werden,   
✅ alle Massnahmen dokumentiert und prüfbar sind. 

Damit wird Microsoft 365 nicht nur formal, sondern auch in der Praxis datenschutzkonform nutzbar – sicher, zukunftsfest und auditiert. 

[➡️ **Mehr zu Compliance365**](https://data-security.ch/de/ms365) 

## **Fazit** 

Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein wichtiges Signal, dass Microsoft bei Datenschutzfragen nachgebessert hat. Für Unternehmen gilt jedoch: Die Verantwortung bleibt beim Anwender. 

Wer Microsoft 365 nutzt, muss die Plattform aktiv anpassen und absichern, um die Vorgaben des **revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG)** zu erfüllen. 

**Unser Tipp:**   
Setzen Sie auf eine geprüfte, praxisnahe Lösung wie Compliance365 – damit Ihre Microsoft-365-Nutzung nicht nur formal, sondern wirklich **datenschutzkonform nach Schweizer Recht** ist. 

### **Quellen:**

1. **Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)**   
   [https://www.edoeb.admin.ch](https://www.edoeb.admin.ch/) 

1. **Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG)**   
   [https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/de) 

1. **Europäische Kommission – Stellungnahme zum Datenschutz bei Microsoft 365**   
   [https://ec.europa.eu](https://ec.europa.eu/) 

[Vollständigen Beitrag anzeigen](https://data-security.ch/de-ch/blog/microsoft-365-und-datenschutz-formal-compliant-aber-nicht-automatisch-gesetzeskonform)

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