Sind Sie sicher?

Wir werden Ihnen in Zukunft regelmässig Informationen zur Verfügung stellen, von denen wir glauben, dass sie Ihr Datenschutzwissen erweitern. Es ist, gerade im Hinblick auf den Eintritt von revDSG im dritten Quartal 2023 wichtig, sich einen soliden Wissensrucksack anzueignen. Es braucht nicht viel, aber genug, um die Expertise zu besitzen, die wir im 21sten Jahrhundert benötigen. Wir leben im 21sten Jahrhundert - und zu einem grossen Teil digital. Also müssen wir auch die Regeln dieser Dimension kennen.

Wussten Sie schon von Ihrem "Digitalen Zwilling"? 

Wussten Sie zum Beispiel, wie viele Traces wir im Internet hinterlassen? Täglich über 2,5 Quintillionen Bytes (Eine Zahl mit 30 Nullen), die entweder zentriert oder verteilt an mehreren Orten gespeichert werden. Viele davon sind persönlich und besonders schützenswert. Kumuliert ergeben die Daten unseren sogenannten "Digitalen Zwilling".

Also eine Dokumentation unserer Vorlieben, Verhaltensweisen und Schwachpunkte, die uns für ein/e Betrachter:in vorhersehbar machen können. Social Media Platformen erkennen beispielsweise, wie wir uns ernähren, wann wir im Netz surfen, etc. 

Databreaches sind kein einmaliges Problem, sie kumulieren sich zu einer Bedrohung, die jeden individuell angreifbar macht. Dabei gibt es fast keine harmlosen Daten, die gestohlen werden können, aber es gibt sehr kritische Daten, die jeder Mensch bewusst schützen sollte, so wie Gesundheitsdaten, Verhaltensdaten, biometrische Daten...  

Was Sie selbst tun müssen - als Privatperson UND Angestellter 

Es wird auch bei Privatpersonen ein Umdenken stattfinden müssen - aufgrund der aus der Ankündigung und Durchsetzung des revDSG resultierender Kommunikation werden wir als Individuen gefordert. Müssen uns sensibilisieren. Das war in Deutschland, wo wir schon lange tätig sind, so - und es wird auch in der Schweiz kommen.

Schliesslich war das Gesetz das letzte Mittel, um den Datenschutz zu "erzwingen", aber auch eine Chance, die eigene Awareness zu steigern und sich mehr damit zu beschäftigen.

Privat, aber eben auch im beruflichen Alltag. Wenn Sie in leitender Funktion sind, aber das Thema Datenschutz, was normal wäre, in einer anderen Abteilung angesiedelt ist, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Teil der Prozesskette nach revDSG abgesichert ist.

Da hilft es, die verantwortliche Abteilungsleitung oder das Board zu bitten, eine Schnittstellen-Konferenz einzuberufen - und die Prozesse abzugleichen mit der neuen Gesetzgebung.

Neues revDSG zwingt Unternehmen persönliche Kundendaten zu schützen - machen Sie es jetzt  

Alle Unternehmen werden also inklusive Mitarbeiter:innen gefordert, die gespeicherten Daten Dritter zu sichern - auch gegen Angriffe von aussen, für die man ab September 2023 bei Missbrauch ebenfalls haftet.

Gerade bei KMUs, wo abteilungsübergreifende Synchronisierungsprozesse noch Optimierungspotenzial haben, wird es entsprechende Implementationszeit, um vollkommen auf die neuen Gesetzgebungen eingestellt zu sein. 

Dafür bedingt es fachmännische Beratung und Begleitung. Melden Sie sich dafür am besten gleich bei unserem Datenschutzbeauftragten und -experten @Slobodan Mikulovic - er erarbeitet die individuell beste Lösung - mit Ihnen und für Sie.