Zur Notwendigkeit einer EU-Vertretung an der Schnittstelle zur DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine rechtliche Grundlage, die Unternehmen verpflichtet, Personendaten von EU-Bürgern angemessen zu...
Was Schweizer KMU jetzt über Chancen, Risiken und kommende Regeln rund um KI wissen müssen – ein praxisnaher Einstieg in den aktuellen Wandel.
Die Szene wiederholt sich derzeit in zahllosen Schweizer KMU: Eine Buchhalterin lässt testweise Belege von einer KI kategorisieren und staunt über die Treffsicherheit. Eine Assistentin nutzt ChatGPT für den ersten Entwurf einer Kundenpräsentation und gewinnt wertvolle Zeit. Im Support experimentiert ein Mitarbeitender mit einem Chatbot für Standardanfragen – mit verblüffend guten Resultaten. Die Werkzeuge sind zugänglich, die Bedienung intuitiv, der Nutzen unmittelbar spürbar.
Doch nach der ersten Euphorie folgt die Ernüchterung. Plötzlich stehen Fragen im Raum, die sich nicht mehr ignorieren lassen: Wo landen eigentlich die hochgeladenen Geschäftsdokumente? Wer haftet, wenn die KI einen kostspieligen Fehler produziert? Braucht es eine Betriebsvereinbarung? Und was gilt rechtlich überhaupt in der Schweiz – heute und morgen?
Diese Konstellation prägt aktuell den Arbeitsalltag vieler mittelständischer Unternehmen: Der konkrete Nutzen liegt auf der Hand, die Tools funktionieren beeindruckend gut. Gleichzeitig herrscht erhebliche Unsicherheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen, technischen Standards und organisatorischen Anforderungen. Das operative Geschäft lässt kaum Raum für vertiefte Auseinandersetzungen mit Compliance-Fragen oder Risikomodellen. Dennoch wächst der Druck von allen Seiten: Kunden erwarten zeitgemässe, effiziente Abläufe – verlangen aber gleichzeitig höchste Standards bei Datenschutz und Transparenz.
Dieses Spannungsfeld zwischen Innovationsdynamik und regulatorischer Unklarheit, zwischen praktischem Experimentieren und grundsätzlichen Verantwortungsfragen, markiert den Ausgangspunkt für eine systematische Betrachtung. Denn die Realität ist: Viele KMU nutzen bereits KI-Anwendungen, ohne die damit verbundenen Implikationen vollständig durchdrungen zu haben. Sie agieren in einer Grauzone zwischen technologischer Möglichkeit und noch nicht kodifizierter Regulierung.
Genau hier setzt diese Artikelserie an. Sie will Orientierung bieten für Unternehmen, die nicht auf ein künftiges KI-Gesetz warten können oder wollen, sondern heute schon verantwortungsvoll und rechtskonform mit künstlicher Intelligenz arbeiten möchten. Der Fokus liegt dabei auf praktikablen Lösungen, die sich an bestehenden Rechtsnormen und bewährten Prinzipien orientieren – und die dennoch Raum lassen für Innovation und unternehmerische Initiative.
Dieser Leitartikel bildet das Fundament für eine umfassende Artikelserie. Die kommenden Beiträge vertiefen themenspezifisch jene Aspekte, die Schweizer KMU in der Praxis bewegen. Dabei orientiert sich die Struktur am risikobasierten Ansatz der EU-KI-VO, überträgt diesen aber konsequent auf Schweizer Verhältnisse.
Die Einordnung von KI-Risiken, konkrete Beispiele aus dem KMU-Alltag und die Ableitung von Mindeststandards – auch ohne gesetzliche Vorgaben.
Wie KMU die Planung, Nutzung und Überwachung von KI intern strukturieren – von der Geschäftsleitung über die IT bis zu Compliance und Fachbereichen.
Von der Systembeschreibung bis zum Prompt-Logging: Welche Nachvollziehbarkeit gegenüber Kunden, Aufsichtsstellen und internen Stakeholdern erforderlich ist.
Sichere Datenbearbeitung, Risiken externer KI-Dienste, der Umgang mit sensiblen Daten sowie die Bezüge zu DSG und DSGVO.
Best Practices für sichere Nutzung, Systemüberwachung, Schutz vor Halluzinationen sowie Qualitätssicherung und Monitoring.
Transparenzpflichten, Kundenerwartungen, Risiken von Falschinformationen und Massnahmen zur Qualitätssicherung.
Kompetenzen, Schulungskonzepte und die Anforderungen an eine fundierte KI-Kompetenz in KMU.
Wie KMU KI-Tools verantwortungsvoll evaluieren, prüfen und in die eigene unternehmerische Infrastruktur integrieren.
Mögliche Regulierungsmodelle, internationale Entwicklungen und realistische Erwartungen für Schweizer KMU.
Die EU-KI-Verordnung (EU-KI-VO) gilt nicht in der Schweiz – und bietet dennoch wertvolle Orientierung. Sie etabliert international einen durchdachten, risikobasierten Rahmen für den sicheren KI-Einsatz. Ihre Definitionen von Risiken, Anforderungen und Rollen prägen bereits heute die internationale Diskussion über KI-Governance.
Schweizer KMU können daraus konkrete Vorteile ziehen: Die Verordnung liefert einen Referenzrahmen, dessen Grundsätze auch für Schweizer Unternehmen relevant sind – heute schon oder in naher Zukunft.
Diese Grundsätze umfassen:
Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Schweizer KMU sind oft eng mit europäischen Partnern verflochten – sei es durch Kunden, Lieferanten oder Plattformen. Diese Verflechtungen führen unweigerlich zu einer indirekten Konfrontation mit EU-Standards. Zudem zeichnet sich ab, dass die künftige Schweizer Regulierung wesentliche Elemente internationaler Standards übernehmen wird.
Diese Artikelserie nutzt die EU-KI-VO daher als strukturgebendes Modell, ohne sie als geltendes Schweizer Recht zu präsentieren. Das Ziel: praxistaugliche Leitlinien für einen verantwortungsvollen KI-Einsatz zu entwickeln.
Aktuell (Stand: November 2025) lässt sich die KI-Regulierung in der Schweiz in einem Satz zusammenfassen: Es gibt noch kein spezifisches KI-Gesetz, aber der Bundesrat hat im Februar 2025 einen klaren Regulierungsfahrplan beschlossen und die Weichen gestellt.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hält auf seiner Projektseite fest:
Damit ist klar: Ein konkretes Rechtsetzungsprojekt läuft, das mittelfristig zu neuen horizontalen Regeln für KI führen soll.
Die vom UVEK/BAKOM und EDA erarbeitete "Auslegeordnung zur Regulierung von künstlicher Intelligenz" (Februar 2025) legt die strategische Grundlage:
Die Auslegeordnung vergleicht auch internationale Ansätze (u. a. EU-AI-Act, KI-Konvention des Europarats) und skizziert, wie die Schweiz kompatibel, aber eigenständig regulieren kann. (Bundesamt für Justiz)
In seiner Medienmitteilung vom 12.02.2025 hält der Bundesrat fest:
Diese Linie wird auf der BJ-Projektseite nochmals bestätigt: Dort steht explizit, dass auf Basis der Auslegeordnung das EJPD den Auftrag erhalten hat, eine Vernehmlassungsvorlage für neue KI-Regeln zu erarbeiten, mit Schwerpunkt auf Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht. (Bundesamt für Justiz)
Am 26. März 2025 teilte der Bundesrat mit, dass Bundesrat Rösti am 27. März 2025 in Strassburg die Konvention des Europarats über KI, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Namen der Schweiz unterzeichnen wird. (Bundesnachrichten)
Das bedeutet:
Die Ratifikation (also die Umsetzung im Schweizer Recht) erfolgt in einem nächsten Schritt; dafür sind gesetzliche Anpassungen erforderlich, die im laufenden Rechtsetzungsprojekt vorbereitet werden. (Bundesamt für Justiz)
Wesentliche Elemente des schweizerischen Ansatzes:
Für die Praxis bedeutet das:
Rechtlich verbindlich in Kraft sind aktuell alle bestehenden Regeln, insbesondere:
Auf der politisch-strategischen Ebene ist aber klar festgelegt:
Primärquellen (Bund/Verwaltung):
Sekundärquellen / Kommentierung:
UVEK Eidgenössisches Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
BAKOM Bundesamt für Kommunikation
EDA Eidgenössisches Department für auswärtige Angelegenheiten
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